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Geschäftsführer: Jan Ridder
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Jan Ridder
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Zuständige Erlaubnisbehörde:
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Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die »Schlichtungsstelle Umzug« beim
Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
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Auf www.schlichtungsstelle-umzug.de sind weitere Hinweise zur Zulässigkeit von Verfahren, der Organisation der Schlichtungsstelle sowie zum Verfahrensgang und das Formular zur Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens abrufbar.
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Urheberrecht
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Geschäftsbedingungen
Umzüge, Lagerung und Neumöbel-Logistik
Leistungen im Bereich Umzüge, Lagerung und Neumöbel-Logistik werden von der Ridder Möbeltransport GmbH auf Grundlage folgender Geschäftsbedingungen erbracht:
Für Umzugsleistungen (u.a. auch für Verbraucher) gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen im IV. Abschnitt des HGB und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMÖ. Hierbei ergeben sich folgende Haftungsbedingungen (Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß §451g HGB).
Bei Möbellagerungen sind die allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen Möbeltransports (ALB) vereinbart.
Für übrige Leistungen (u.a. Neumöbeltransporte) arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neueste Fassung. Diese beschränkt in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB, für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 Euro/kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
Bei internationalen Transportleistungen gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).